Selbständig, tätigen Gutachtern obliegt es, Fahrnisse - also bewegliche Güter - zu begutachten und in ihrem Wert zu bestimmen.

Auftraggeber sind einerseits Behörden, Institutionen und Unternehmen, etwa Versicherungen und Banken. Dabei geht es zumeist um die Bewertung von Fahrnissen in Elementarschadensfällen, aber auch um Begutachtungen und Bewertungen im Zuge von Vermögensabwicklungen, Exekutionsverfahren oder Kreditvergaben.
Zu den Kunden zählen die führenden Versicherungen und Geldinstitute Österreichs

Andererseits greifen private Auftraggeberinnen und Auftraggeber auf die Expertise zurück, um Güter oder Vermögenswerten im Zuge von familiären Schenkungs- und Erbschaftsangelegenheiten, Verlassenschaften sowie Scheidungen bewerten zu lassen, oder um bewegliche Güter und Vermögensgegenstände ihrem Wert entsprechend versichern lassen zu können – etwa um zu geringe Deckungssummen in Haushaltsversicherungspolizzen zu vermeiden.

Auch der Bereich zur Erstellung von Privatgutachten zur Bewertung von Fahrnissen werden abgedeckt.

Unter Fahrnissen versteht man im Gegensatz zu den immobilen Gütern – sprich Immobilien - alle beweglichen Güter wie etwa Kleidung, Möbel und Einrichtungsgegenstände aller Art, Teppiche, Bücher, Schmuck, Kunst etc.